Die Einführung der D-Mark am 20./21. Juni 1948 basierte auf der Grundidee des jungen amerikanischen Leutnant Edward A. Tenenbaum. Jeder Bewohner der drei Westzonen erhielt einen „Kopfbetrag“ von zunächst 40 DM (D-Mark) gegen 40 RM (Reichsmark) eingetauscht. Das Währungsgesetz schrieb vor, dass alle Reichsmark-Verbindlichkeiten aus wiederkehrenden Leistungen – wie Löhne, Gehälter, Miete und Renten – zum Kurs 1 DM=1 RM Geltung behielten. Eine „Erstausstattung“ in D-Mark erhielten Bahn, Post, öffentliche Kassen und Arbeitgeber. In der Wirtschaft wurden 60 DM je Arbeitnehmer gezahlt.
Mit der Währungsreform waren die Grundlagen für ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum in der ein Jahr später gegründeten Bundesrepublik Deutschland geschaffen.